Hinweisgeber- und Beschwerdeportal | Compliance
Das Hinweisgeber- und Beschwerdeportal soll Menschen eine Möglichkeit geben, uns ihre berechtigten Anliegen mitzuteilen. Dies betrifft:
- Alle Personen, die Angebote und Dienste der Diakonisches Werk im Kirchenkreis Herford gGmbH nutzen
- Alle in den Diensten und Angeboten der Diakonisches Werk im Kirchenkreis Herford gGmbH tätigen Personen
- Mitarbeitende bei unseren Lieferanten
- Angehörige und Bezugspersonen
- Menschen, die auf andere Weise mit uns in Verbindung stehen, unsere Angebote nutzen oder von problematischen Ereignissen oder Verhaltensweisen Kenntnis erlangen.
Ethisches und gesetzeskonformes Verhalten hat für die Diakonisches Werk im Kirchenkreis Herford gGmbH höchste Priorität. Deshalb ist es für uns wichtig auch über Verstöße gegen Gesetze und Verletzungen gemäß unserer Grundsatzerklärung zum Lieferkettensorgfaltsgesetz informiert zu werden. Dies umfasst u.a. folgende Bereiche:
- Menschenrechte
- Sozialstandards
- Vorenthalten eines angemessenen Lohns
- Arbeits- und Gesundheitsschutz von Mitarbeitenden
- Umweltschutz
- Diskriminierung oder Belästigung
- Vorteilsnahme, Bestechung und Korruption
- Diebstahl und Betrug
- Verletzung von Landrechten
Dies schließt ausdrücklich auch mögliche Verstöße und Pflichtverletzungen in den Lieferketten ein.
Unser Hinweisgeber- und Beschwerdesystem ermöglicht es Personen, die von den oben ge-nannten Verstößen bzw. Pflichtverletzungen betroffen sind oder von diesen Kenntnis erlangen, diese zu melden. Ausdrücklich erwünscht sind aber auch Hinweise zu möglichen Risiken oder unzureichenden Präventionsmaßnahmen. Dadurch können unter Umständen schwerwiegende Ereignisse und Folgen verhindert werden.
Hinweise können schriftlich über das nachfolgende Formular oder unter folgender Telefonnummer gegeben werden: 05221 5998-77
Häufig gestellte Fragen
Wie läuft das Verfahren ab?
Wenn Sie bei einem Hinweis bzw. einer Beschwerde Ihre Kontaktdaten angeben erhalten Sie innerhalb von sieben Tagen eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Meldung mit einer Vorgangsnummer. Hinweise bzw. Beschwerden werden von besonders geschulten Mitarbeitenden der Diakonisches Werk im Kirchenkreis Herford gGmbH der Abteilungen Qualitätsmanagement und Datenschutz bearbeitet. Diese handeln unparteiisch. Sie sind in der Erfüllung ihrer Aufgabe unabhängig und nicht an Weisungen gebunden sowie zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie dokumentieren die Meldung und den gesamten Bearbeitungsverlauf.
Im Rahmen der Untersuchung des Hinweises bzw. der Beschwerde kann es notwendig sein, Sie zu kontaktieren, wenn weitere Informationen zur Aufklärung benötigt werden. Wenn sich der Hinweis bzw. die Beschwerde als begründet erweisen, ist es unser Ziel, die zugrundeliegenden Probleme umgehend zu beseitigen und sie zukünftig zu verhindern. Sie erhalten spätestens drei Monate nach Eingang der Meldung Informationen zu den geplanten oder bereits ergriffenen Maßnahmen sowie den entsprechenden Gründen. Sollte es sich nicht um Verstöße oder Pflichtverletzungen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes oder des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes handeln, erhalten Sie eine Begründung, warum der Hinweis bzw. die Beschwerde nicht weiter verfolgt werden können bzw. wer anstatt dafür zuständig ist.
Nach Möglichkeit werden die ergriffenen Maßnahmen und ihre Wirksamkeit gemeinsam mit Ihnen überprüft. Unabhängig davon überprüfen wir die Wirksamkeit des Hinweis- und Beschwerdesystems einmal im Jahr.
Hinweise geben – vertraulich oder anonym?
Jede Meldung wird vertraulich behandelt insbesondere im Hinblick auf die persönlichen Daten der meldenden Person. Durch das Hinweisgeberschutzgesetz sind Personen, die Gesetzesverstöße melden, in besonderer Weise vor Benachteiligung oder Bestrafung geschützt. Dies schließt auch den Schutz vor negativen arbeitsrechtlichen Konsequenzen ein. Zulieferer sind im Rahmen des mit uns geschlossenen Lieferpartnerkodex verpflichtet, entsprechend eigene Mitarbeitende zu schützen. Wird der Lieferpartnerkodex nicht eingehalten, kann dies in letzter Konsequenz auch zur Aussetzung oder Beendigung einer Geschäftsbeziehung führen.
Die Vertraulichkeit und der Schutz der Personen, die Verstöße oder Pflichtverletzungen melden, gelten nicht in den Fällen, in denen es notwendig ist, aufgrund von staatsanwaltlichen Ermittlungen oder Gerichtsverfahren Informationen an diese Stellen weiterzugeben.
Sie haben in jedem Fall auch die Möglichkeit, Hinweise bzw. Beschwerden anonym über das nachfolgende Formular zu senden. Bitte klicken Sie hierfür in der ersten Zeile des Formulars auf „Hinweis anonym“ und füllen Sie die folgenden Pflichtfelder aus. Beschreiben Sie den Hinweis so konkret wie möglich. Zusätzlich besteht die Möglichkeit Anlagen beizufügen.
Achten Sie unbedingt darauf, dass die Beschreibungen und die Anlagen keine Rückschlüsse auf Sie zulassen.
Wichtig: Bitte bedenken Sie, dass jede Information möglicherweise für Personen, die in den Sachverhalt eingebunden sind, Konsequenzen haben kann. Darum bitten wir Sie, uns nur solche Informationen zu nennen, die nach Ihrem besten Wissen richtig sind. Damit helfen Sie uns, maßgebliche Regeln und Werte zu bewahren.