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Hinweisgeberportal

Hinweisgeberportal | Compliance

Compliance ist fester Bestandteil der Organisationskultur des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Herford. Ethisches und gesetzeskonformes Verhalten hat im Diakonischen Werk höchste Priorität.

Für das Diakonische Werk ist es wichtig, dass Menschenrechtsverletzungen, Verletzungen der Sozialstandards, Verstöße aus den Bereichen Datenschutz, Diebstahl, Korruption, Betrug, Geldwäsche, Buchhaltungsbetrug, Umweltschutz, Vermögensschädigungen oder jede andere Art von Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen und interne Regelungen verhindert und aufgeklärt werden. 

Hinweise können über das nachfolgende Formular schriftlich oder unter folgender Telefonnummer gegeben werden: 05221 5998-77

Häufig gestellte Fragen

Über das nachfolgende Hinweisgeberportal können von allen Personen vertraulich oder anonym auf tatsächliche oder vermutete Verstöße gegen Gesetze, interne Richtlinien oder auf sonstige Missstände hingewiesen werden. Beispielsweise wenn Sie vielleicht von Verhaltensweisen oder Risiken erfahren haben, die einzelne Klientinnen und Klienten, Besucher und Besucherinnen oder Mitarbeitende des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Herford insgesamt gefährden. Hinweisgeber sind durch eine EU-Richtlinie geschützt, sie können unabhängig von den bestehenden Hierarchieebenen des Unternehmens agieren, ohne negative arbeitsrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. 

Wichtig: Bitte bedenken Sie, dass jede Information möglicherweise für Personen, die in den Sachverhalt eingebunden sind, Konsequenzen haben kann. Darum bitten wir Sie, uns nur solche Informationen zu nennen, die nach Ihrem besten Wissen richtig sind. Damit helfen Sie uns, maßgebliche Regeln und Werte zu bewahren. 

Bei Hinweisen auf mögliche Gesetzesverstöße, die das Diakonische Werk im Kirchenkreis Herford betreffen, haben Sie die Möglichkeit uns den Hinweis, auf Wunsch anonym, über das nachfolgende Portal zu senden. Bitte klicken Sie hierfür auf einen der nachfolgenden Button: „Hinweis anonym“ oder „Hinweis mit Kontaktaufnahme“ und füllen die Pflichtfelder aus. Beschreiben Sie den Hinweis so konkret wie möglich. Zusätzlich besteht die Möglichkeit Anlagen beizufügen. 

Bei einem Hinweis mit Kontaktaufnahme erhalten Sie innerhalb der gesetzlichen Fristen eine Empfangsbestätigung mit Vorgangsnummer und eine qualifizierte, inhaltliche Rückmeldung über Folgemaßnahmen zu Ihrem Hinweis. 

Wichtig: Wünschen die Hinweisgeber absolute Anonymität, ist darauf zu achten, dass die Beschreibungen und die Anlagen keine Rückschlüsse auf die Person zulassen. 

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