Schwangerschaftskonfliktberatung (staatl. anerkannt)
Nicht jede Schwangerschaft ist ersehnt und gewünscht.
Wenn Sie schwanger sind und überlegen, die Schwangerschaft abzubrechen, müssen Sie sich vorher in einer anerkannten Beratungsstelle beraten lassen. Zum Abschluss der Beratung bekommen Sie darüber eine Beratungsbescheinigung. So ist es gesetzlich vorgeschrieben.
Die Beraterin unterstützt Sie in Ihrer Entscheidungsfindung. Die Beraterin informiert Sie über das, was im Gesetz steht und (wenn Sie möchten) über verschiedene Hilfsangebote. Auch nach einem möglichen Schwangerschaftsabbruch dürfen Sie sich weiter beraten lassen.
Für die Schwangerschaftskonfliktberatung gibt es jeden Tag Termine.
Rufen Sie uns einfach an.