Suche
Close this search box.

Lieferkettensorgfalt (LkSG)

2 Menschen reichen sich die Hände

Grundsatz­erklärung Lieferketten­sorgfalts­pflichten­gesetz (LkSG)

Umsetzung der Menschenrechte und des Umweltschutzes

Als Diakonisches Werk im Kirchenkreis Herford gGmbH setzen wir uns ein für die Würde und Selbstbestimmung der Menschen, die wir betreuen und begleiten und engagieren uns für gerechte Lebensbedingungen in unserem unmittelbaren Umfeld und in unseren Geschäftsbeziehungen und Lieferketten. Damit verbinden wir die Verantwortung für menschenwürdige Lebens- und Arbeitsbedingungen, das Gemeinwohl und die Umwelt.

Diese Grundsatzerklärung ist für uns Orientierung und Motivation zugleich, im Rahmen unserer Möglichkeiten hier einen positiven Einfluss auszuüben. Außerdem ist sie Grundlage für die Auseinandersetzung über die konkreten Schritte, um diese Bedingungen zu erreichen. Wir laden alle Interessierten ein, in dieser Hinsicht mit uns in einen Austausch zu treten.

Wichtige Grundlagen unseres Handelns sind neben dem Lieferketten­sorgfalts­pflichten­gesetz (LkSG) die nachfolgenden anerkannten Menschenrechts-, Arbeits- und Sozialstandards sowie die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen. Die Geschäftsführung des Diakonischen Werkes Herford sorgt dafür, dass diese in allen Arbeitsfeldern kommuniziert und umgesetzt werden.

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
  • UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
  • Sozialpakt der Vereinten Nationen
  • Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen
  • Erklärung der ILO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit
  • Ziele für nachhaltige Entwicklung

Das Diakonische Werk Herford erwartet die Einhaltung dieser Menschenrechts, Arbeits- und Sozialstandards und die Beachtung der Nachhaltigkeitsziele von allen Mitarbeitenden, Lieferanten, Dienstleistern und Geschäftspartnern.

Die verantwortlichen Leitungskräfte im Diakonischen Werk sind im Hinblick auf die Menschenrechtsstandards und die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung sensibilisiert. Sie beachten diese sowohl innerhalb ihrer Einrichtung als auch bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen. Gemeinsam mit dem Qualitätsmanagement erstellen sie jährlich bzw. anlassbezogen eine Risikoanalyse der internen und externen Geschäftsprozesse. Im Fokus sind dabei besonders die komplexen bzw. längeren Lieferketten. Bei Bedarf werden die Fachabteilungen Personalwesen, Arbeitssicherheit und Rechnungswesen hinzugezogen. Die folgenden menschenrechtlichen und umweltbezogenen Themen haben wir über eine umfassende Risikoanalyse als für unser Unternehmen besonders relevant identifiziert:

  • Mangelnder Arbeitsschutz und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren insbesondere bei Herstellern außerhalb der europäischen Union
  • Umweltschädigungen durch die Hersteller von Lebensmitteln, Medizinprodukten und sonstigen Produkten die wir für die Erbringung unserer Dienstleistungen beziehen
  • Keine existenzsichernde Entlohnung bei Herstellern außerhalb der europäischen Union

Werden Risiken bezüglich der Einhaltung der Standards bei Lieferanten und Dienstleistern festgestellt, werden diese aufgefordert, die Einhaltung sicherzustellen und nachzuweisen. Dazu dienen je nach Schweregrad der Risiken der Lieferpartnerkodex, Anforderung von schriftlichen Nachweisen oder Zertifikaten, Befragung von Mitarbeitenden der Lieferanten und Dienstleister bis hin zu Lieferantenaudits. Je nach Schweregrad können Verstöße gegen die Menschenrechtsstandards oder die Nichteinhaltung der Nachhaltigkeitsziele zur Aussetzung oder Beendigung einer Geschäftsbeziehung führen. Diesbezügliche Entscheidungen werden von der Geschäftsführung des Diakonischen Werkes getroffen.

Wir bestärken unsere Mitarbeitenden, vermutete Verstöße gegen diese Grundsatzerklärung oder andere gesetzliche Vorgaben und interne Regelungen über unser Hinweisgeber- und Beschwerdesystem zu melden. Diese Möglichkeit besteht auch für unsere Geschäftspartner und Dritte. Dazu stellen wir Informationen, Kontaktdaten und ein Webformular auf unserer Homepage unter Hinweisgeberportal zur Verfügung.

Diese Grundsatzerklärung sowie die zugrundeliegenden Menschenrechtsstandards und Nachhaltigkeitsziele werden im Rahmen von internen Besprechungen und Schulungen den Mitarbeitenden vermittelt, um sie für die Umsetzung zu sensibilisieren. Die Einhaltung unserer Standards legen wir mit unseren Lieferanten durch die schriftliche Unterzeichnung des Lieferpartnerkodex fest.

Die Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten und der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen fließt in alle Geschäftsprozesse ein und wird fortlaufend überprüft und verbessert. Wir erstellen jährlich einen Bericht über die Erfüllung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten nach § 10 Lieferketten­sorgfalts­pflichtengesetz.

Inhalt